Deutschland
Das Heilige Römische Reich (lt. Sacrum Imperium Romanum) bezeichnet den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Spätmittelalter bis zu dessen Auflösung im Jahr 1806. Seine Ausdehnung veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte erheblich, während die deutschen Fürstentümer stets einen Kernbestand dieses Personenverbandsstaates bildeten. Mit der Wahl Rudolf IV. von Habsburg zum römisch-deutschen König gelangte zum ersten Mal ein Habsburger an die Spitze dieses Staatengebildes. Während zwischen 1291 und 1437 bei den Königswahlen Kandidaten der drei einflussreichsten Familien, der Luxemburger, der Wittelsbacher und der Habsburger erfolgreich waren, begann ab 1438 mit Kaiser Albrecht II. (1397-1439) eine fast ununterbrochene Reihe von Herrschern aus der Familie Habsburg. Im Jahr 1806 löste der letzte römisch-deutsche Kaiser, Franz II. (1768-1835) das Reich mit der Verkündung des Reichsdeputationshauptschlusses endgültig auf. Ausschlaggebend dafür war der 1806 auf Betreiben Napleons I. gegründete Rheinbund, dessen Fürsten aus dem Reich austreten mussten.
Dynastisch ist die Familie Habsburg durch Vermählungen eng mit zahlreichen deutschen Fürstenhäusern verbunden. Als herausragende Beispiele können hier die Ehen von Kaiser Karl VI. (1685-1740) mit Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel (1671-1735) und Kaiser Franz Joseph I. (1830-1916) mit Herzogin Elisabeth in Bayern (1837-1898) angeführt werden.